AUSSERDEM SIND FOLGENDE TAGE UNTERRICHTSFREI 20.11.2024
20.11.2024 Buß- und Bettag
Beurlaubungen
Beurlaubungen können nur aus triftigen Gründen (z. B. Todesfall, Hochzeit) erteilt werden. Anfragen dazu müssen schriftlich bei der Klassenleitung oder der Schulleitung erfolgen. Eine vorzeitige Beurlaubung vor Ferienbeginn oder während des Schuljahres für Urlaubsfahrten ist grundsätzlich nicht möglich und nicht zulässig. Wir sind rechtlich verpflichtet, unentschuldigte Fehltage zu melden und es werden Bußgelder vom Landratsamt verhängt. Bitte sehen Sie von diesbezüglichen Anfragen ab.