Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Stadt Waldkraiburg bemüht sich um eine möglichst umfassende digitale Barrierefreiheit ihrer Website, um allen Nutzern einen einfachen, leichten Zugang zum städtischen Online-Angebot zu ermöglichen.
Rechtsgrundlage für die Umsetzung der digitalen Barrierefreiheit ist die EU-Richtlinie 2016/2102 vom 26.10.2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen.
Aktueller Stand der Umsetzung
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit wurde zuletzt am 02.12.2020 überarbeitet. Sie gilt für die Website www.gs-goethe-waldkraiburg.de. Die technische Überprüfung der digitalen Barrierefreiheit wurde bei der Agentur in Auftrag gegeben und ist derzeit in Bearbeitung.
Diese Website ist zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Erklärung nicht komplett barrierefrei. Daher erfüllt sie nicht vollständig die Anforderungen der WCAG 2.1.
Barrierefreies Webdesign
Die Schrift können Sie selbstständig vergrößern. Verwenden Sie hierfür das Browsermenü, das Tastenkürzel STRG +.
Die Website kann ohne Maus genutzt werden.
Die Inhalte der Website sind so strukturiert, dass sie auch für sehbehinderte oder blinde Nutzerinnen und Nutzer über Screenreader verständlich sind.
Zu Fotos und Grafiken sind Alternativ-Texte mit Erläuterungen hinterlegt. Bei den Bildern und Grafiken, wo dies noch nicht der Fall ist, wird dies gerade überarbeitet.
Die Stadt Waldkraiburg versucht alle Inhalte in einfacher und verständlicher Sprache zur Verfügung zu stellen. Da die Inhalte von verschiedenen Redakteuren bearbeitet werden und einige Inhalte rechtssicher formuliert sein müssen, ist dies nicht immer vollständig erfüllbar.
Sie haben Hinweise für die Stadt Waldkraiburg?
Sie haben Anmerkungen oder Fragen zur Barrierefreiheit des digitalen Angebots der Stadt Waldkraiburg? Bitte wenden Sie sich an presse@waldkraiburg.de oder 08638 959 246.
Sie haben weitergehende Fragen?
In diesem Fall nehmen Sie bitte Kontakt zum Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung auf:
Dieses Amt wurde als "Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik" für Websites bayerischer öffentlicher Stellen definiert. Dort haben Sie die Möglichkeit, online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.